Ab 1. September 2020 Erhöhung der KdU in Essen
Ab dem 1. September 2020 werden die Kosten der Unterkunft (KdU) in Essen wie folgt erhöht:
Haushaltsgröße ab dem 01.03.2020 (alt) ab dem 01.09.2020 (neu)
1 Person 361,00 Euro – 410,00 Euro
2 Personen 458,90 Euro – 516,75 Euro
3 Personen 564,80 Euro – 641,60 Euro
4 Personen 681,15 Euro – 773,30 Euro
5 Personen 811,80 Euro – 916,30 Euro
6 Personen 897,60 Euro – 1.006,80 Euro
7 Personen 993,20 Euro – 1.090,70 Euro
8 Personen 1.083,60 Euro – 1.156,40 Euro
9 Personen 1.170,00 Euro – 1.192,50 Euro
jede weitere Person 78,00 Euro – 79,50 Euro
https://essen.de/leben/soziales_und_arbeit/jobcenter/arbeitslosengeld_ii/leistungen_zur_grundsicherung_alg_ii.de.html
5 Comments on “Ab 1. September 2020 Erhöhung der KdU in Essen”
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Doris Gerloff-Lukas
22. September 2020 um 9:35Erfolgt eine Nachzahlung, da die kdu die vergangenen Monate zu hoch war und ich den Rest selbst dazu vom Leistungsbezug zahlen musste?Muss es neu beantragt werden?
Sylvia Schochow
25. September 2020 um 12:27Sollten Sie im September keinen Änderungsbescheid bekommen haben, fordern Sie schriftlich, dass die Mietkosten überprüft werden. Den darauf folgenden Änderungsbescheid sollten Sie dann bei einer Beratungsstelle überprüfen lassen. Ggf. bekommen Sie auch rückwirkend bis März die Mehrkosten der Miete erstattet. Diese Antwort ist ohne Gewähr und nicht final geklärt.
Doris Gerloff-Lukas
28. September 2020 um 15:47Vielen lieben Dank!
Sabine
24. November 2020 um 23:01Hallo ist das kalt Miete ohne Nebenkosten oder sind diese da drin ?
Sylvia Schochow
25. November 2020 um 21:17Das ist die Bruttokaltmiete: Kaltmiete und Nebenkosten, Heizung wird extra erstattet.