Erneute Verlängerung des Sozialschutzpaket III
Damit niemand in existenzielle Not gerät, verlängert die Bundesregierung mit dem Sozialschutzpaket III die Regelungen für den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis 31. Dezember 2021. Das bedeutet, dass weiterhin die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt wird. Auch die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag wird bis Ende dieses Jahres verlängert. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/wir-staerken-den-sozialstaat-in-der-pandemie.html