Unterschreiben Sie nichts im JobCenter
Suchen Sie eine Beratung auf, bevor Sie unterschreiben. Insbesondere können Sie nicht dazu gezwungen werden, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Vertragsfreiheit grundgesetzlich geschützt (Artikel 2 Absatz 1 GG). Demnach ist es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die hinsichtlich Inhalt und Vertragspartner frei bestimmt werden können, sofern diese nicht gegen […]