Informationen zu Hartz4 in Essen
Was steht Hartz4-Leistungsberechtigten zu, wenn ihre Wohnung renoviert werden muss? Wann sieht das JobCenter Essen eine Renovierung als „erforderlich“ an? Und gibt es einen Zuschlag für besonders hohe Räume?
All diese Fragen werden in den Arbeitsstandards des JobCenters Essen zu Renovierungskosten im SGB II beantwortet, die wir hier veröffentlichen. Acht Seiten, die es in sich haben (auf Seite 8 ist eine tabellarische Übersicht).
Einige Antworten kurz vorweg genommen:
Anträge auf Übernahme von Renovierungskosten im laufenden Bezug können zwar formlos gestellt werden, doch wir haben eine kleine Vorlage erstellt, um es Ihnen und dem JobCenter etwas leichter zu machen.
Sie können den Antrag im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abgeben (dann bitte die Antragstellung schriftlich bestätigen lassen) oder per Fax an das für Sie zuständige JobCenter schicken.
Wie (fast) immer gilt auch hier: Erst beantragen, dann loslegen!
© Hartz4 in Essen
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