Stadt muss weniger für Sozialmieten zahlen
27.8.2015, WAZ Essen, von Janet Lindgens Die Mietobergrenzen für Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger in Essen sinken ab 1. September. Das teilte gestern die Stadtverwaltung mit. Der Grund: Die „kalten Betriebskosten“, die die Stadt bei der Berechnung der Mietobergrenzen einbezieht, sind leicht gefallen.